Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat am 7. Mai 2024 den
folder
52. Datenschutz-Tätigkeitsbericht
für das Jahr 2023 vorgestellt und an die Präsidentin des Hessischen Landtages Astrid Wallmann übergeben.
Im 52. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz zieht Roßnagel insgesamt ein positives Fazit: Datenschutz werde in Hessen akzeptiert und nicht grundsätzlich in Frage gestellt. So seien im Jahr 2023 keine schwerwiegenden Verstöße festzustellen gewesen. Dennoch seien in vielen Bereichen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch immer nicht ausreichend umgesetzt. In zahlreichen Beschwerden machten daher Bürgerinnen und Bürger Verletzungen ihrer Grundrechte geltend.