Mit dem Gesetzentwurf für ein
Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
schlagen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/293 vom 12.01.2010) dem Landtag Brandenburg neben einigen Änderungen des Datenschutzgesetzes vor, dass die "Datenschutzaufsicht bei nicht-öffentlichen Stellen in Brandenburg künftig mit der bisher schon bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht angesiedelten Aufgabe der Datenschutzkontrolle bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zusammen wahrgenommen werden".