Die Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg wird ab 1. April 2011 beim Landesdatenschutzbeauftragten gebündelt. Dies hat der Landtag von Baden-Württemberg mit dem "Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften" am 2. Februar 2011 beschlossen.