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Mit dem In-Kraft-Treten der vierten Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes am 1. Juni 2010 wurde die Aufsicht über die Datenverarbeitung im Land Brandenburg zusammengeführt. Die Landesbeauftragte berät und kontrolliert seither sowohl die öffentlichen Stellen des Landes als auch die Unternehmen mit Sitz in Brandenburg.
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