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Am 18. Mai 2011 hat der Saarländische Landtag das pdfGesetz Nr. 1747 zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes verabschiedet, das nach seiner Veröffentlichung am 1. Juni 2011 im Amtsblatt des Saarlandes (Nr. 18/2011, Seite 184 ff.) am 2. Juni 2011 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz wird die Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland übertragen.

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