Der Hessische Landtag hat am 19. Mai 2011 das "Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen" verabschiedet. Kern des Gesetzes ist die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle für den nicht öffentlichen Bereich. Die bislang getrennte Aufsicht für den privaten Bereich durch das Referat Datenschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt und den öffentlichen Bereich durch den Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten wird ab dem 1. Juli 2011 beim Landesdatenschutzbeauftragten zusammengeführt.