Seit dem 1. Oktober 2011 liegt die Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich in Sachsen-Anhalt beim Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt. Während bisher das Landesverwaltungsamt für Unternehmen aus der Privatwirtschaft zuständig war, ist nun der Landesdatenschutzbeauftragte als zentrale Instanz zuständig. Die Gesetzesänderung wurde Anfang September 2011 im Magdeburger Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und SPD beschlossen.
Und der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden Württemberg hat eine neue Anschrift.
Der ZAfTDa-Behördenkompass wurde entsprechend aktualisiert.