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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, hat am 6. März 2012 ihren 16. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011 vorgestellt.

Die Pressemitteilung beginnt mit folgenden Sätzen: "Es ist der erste Bericht seit der Zusammenführung der Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und privaten Bereich: `Datenschutzverstöße von Unternehmen – das hat mir die neue Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht über den privaten Bereich gezeigt – sind für die Bürgerinnen und Bürger mindestens ebenso schwerwiegend, wie Verstöße öffentlicher Stellen.´ Hartges Resümee spiegelt sich auch in den Schwerpunkten des aktuellen Tätigkeitsberichts wider. So erreichten ihre Behörde beispielsweise zahlreiche Beschwerden über die Videoüberwachung (siehe Punkt A 1.1, Seite 15 des Tätigkeitsberichts). In einem Fall fühlten sich Passanten dadurch beobachtet, dass ein Anwohner das öffentliche Straßenland gleich mit drei Kameras überwachte und die Aufnahmen zusätzlich auch noch in Echtzeit auf seiner Homepage übertrug. Er wollte damit der Sachbeschädigung an seinem Fahrzeug vorbeugen. Die Rechtslage ist allerdings eindeutig: Nur die Polizei hat – unter engen Voraussetzungen – das Recht, öffentlich zugängliche Straßen oder Wege per Video zu beobachten. Privatpersonen stehen diese polizeilichen Befugnisse nicht zu. Wir haben schließlich die Beendigung der rechtswidrigen Videoüberwachung durchgesetzt (siehe Punkt A 1.1.3.6, Seite 25 des Tätigkeitsberichts)........." Weiter siehe hier (externer Link).

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