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Am 16. März 2012 hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen, Dr. Imke Sommer, der Öffentlichkeit den folder 34. Tätigkeitsbericht (2011) vorgelegt. Die Pressemitteilung (externer Link) zum Bericht wird unter der Überschrift "Gegen die informationelle Fremdbestimmung" mit folgender Fallbeschreibung eingeleitet: "Ein Bremer fegt die Treppen vor dem Dom. Am nächsten Morgen gratuliert ihm seine Kollegin nachträglich zum 30. Geburtstag, obwohl er am Arbeitsplatz immer peinlich genau darauf geachtet hatte, sein Alter geheim zu halten. Auch wurde seine Fege-Aktion außer von seinen Freundinnen und Freunden nur von ein paar Touristinnen beobachtet. Wie konnte die Kollegin trotzdem davon erfahren? Die Antwort ist einfach: Eine der Touristinnen hat ein Foto von unserem Bremer ins Internet gestellt. Ein Gesichtserkennungsprogramm hat ganze Arbeit geleistet und die Kollegin hat gerade an diesem Morgen im Internet nach Bildern unseres Bremers gesucht. Dass die Touristin das Foto ins Internet gestellt hat, ohne den Abgebildeten zu fragen, ist ein Akt der informationellen Fremdbestimmung. Dies ist ein nicht sehr unrealistischer, aber fiktiver Fall. Fälle, die sich tatsächlich im Jahr 2011 zugetragen haben, finden sich in den Tätigkeitsberichten, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, am heutigen Freitag vorgelegt hat."

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