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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, veröffentlichte am 8. April 2014 ihren  folder folder  17. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012 und 2013:

In der Pressemitteilung zum Bericht führt Dagmar Hartge u. a. aus: "Anlässe, den Datenschutz in Brandenburg geltend zu machen, fanden sich in den beiden zurückliegenden Jahren zur Genüge, so zum Beispiel in der Steuerverwaltung: Die Beschäftigten der Finanzämter müssen auf personenbezogene Daten der Steuerpflichtigen zugreifen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Abrufe von Steuerdaten, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen, sind jedoch unzulässig. Um zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter sich an diese Einschränkung hielten, führte das Ministerium der Finanzen eine flächendeckende Überprüfung in allen brandenburgischen Finanzämtern durch. Einen konkreten Anlass gab es nicht; Vorkehrungen für den Datenschutz wie zum Beispiel Schulungen oder Einschränkungen der Zugriffsberechtigungen waren zuvor nicht getroffen worden. Auch die Beschränkung auf stichprobenartige Kontrollen wurde gar nicht erst erwogen. Das angewandte Verfahren eignete sich zudem nur bedingt, unzulässige Datenabrufe herauszufiltern. Stattdessen ließ es zahlreiche berechtigte Datenabrufe als verdächtig erscheinen. Die hohen Verdachtszahlen erweckten den Eindruck, die Beschäftigten würden massenweise Daten von Bekannten, Nachbarn und Prominenten abrufen. Die tatsächlichen Ergebnisse jedoch offenbaren das Gegenteil."

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