Logo der Stiftung Datenschutz

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, hat am 23. März 2015 im Museum für Kommunikation in Nürnberg den  folder 6. Tätigkeitsbericht des BayLDA für die Jahre 2013 und 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt.

In der Pressemitteilung wird ausgeführt: "Das BayLDA ist im Freistaat Bayern zuständig für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich, d. h. für Rechtsfragen des Datenschutzes im Internet, bei Versicherungen, Banken, Auskunfteien, Werbung, Adresshandel, Handel und Dienstleistung, internationalem Datenverkehr, Beschäftigtendaten, Gesundheitswesen, Vereinen und Verbänden usw. Der Aufgabenbereich des BayLDA betrifft damit alle Menschen im Freistaat Bayern unmittelbar, da es kaum einen Bereich gibt, in dem der Datenschutz keine Rolle spielt.
Das BayLDA ist die einzige Datenschutzaufsichtsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland, die ausschließlich für den nicht-öffentlichen Bereich zuständig ist. Im nicht-öffentlichen Bereich stehen sich in der Regel Bürger und Unternehmen gegenüber, d. h. zwei Träger von Grundrechten, deren Rechte und Pflichten berücksichtigt und abgewogen werden müssen. In dem 180 Seiten umfassenden Tätigkeitsbericht (75 mehr als der letzte Bericht für die Jahre 2011 und 2012) wurde großer Wert darauf gelegt, bei der Darstellung der zahlreichen Einzelfälle – ohne die Lesbarkeit zu sehr zu beeinträchtigen – auch Rechtsvorschriften anzugeben, um dadurch plausibel und nachvollziehbar zu machen, welcher Prüfungsmaßstab im jeweiligen Fall zur Anwendung kam."

Stiftung Datenschutz - Karl-Rothe-Straße 10-14 - 04105 Leipzig - 0341 / 5861 555-0 - www.stiftungdatenschutz.org - Mastodon: @DS_Stiftung@social.bund.de