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Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat am 8. September 2015 der Öffentlichkeit den folder 43. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Wie in den Vorjahren zeigt auch der Bericht für das Jahr 2014 das äußerst vielfältige Tätigkeitsfeld des Landesdatenschutzbeauftragten, der seit dem 31. Juli 2011 auch zuständig ist für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich.

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