Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat den folder folder 44. Tätigkeitsbericht (Berichtsjahr 2015) vorgelegt.
Für den Hoschschulbereich befasst sich der Bericht in Kapitel 3.1.2.2 mit der neuen gesetzlichen Regelung im Hessischen Hochschulgesetz zur Einführung von Forschungsinformationssystemen.