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Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat am 12. Juli 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz den  folder folder 25. Tätigkeitsbericht (2014/15) vorgelegt.

In dem Bericht werden die Schwerpunktthemen aus der Arbeit des Datenschutzbeauftragten und ausgewählte Ergebnisse aus Beratung und Prüfungen des LfDI dargestellt. Berichtet wird etwa über die im Dezember 2013 gegen den Debeka-Krankenversicherungsverein a.G. (Debeka) eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren, die im Dezember 2014 mit einem Bescheid des LfDI im Wege der Verständigung mit einer Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro abgeschlossen wurden - die höchste Geldbuße, die jemals von einer deutschen Datenschutzbehörde verhängt wurde. Das Unternehmen stellte darüber hinaus zusätzlich 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur bereit, die mittlerweile an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, eingerichtet und zum Wintersemester 2016 besetzt werden konnte.

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