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Am 10. Februar 2023 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg den folder 38. Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum 2022) vorgelegt. In der Einleitung des Berichts wird ausgeführt:

"Datenschutz und Digitalisierung gehören zusammen und ermöglichen nur gemeinsam eine nachhaltige Entwicklung. Datenschutz ohne Digitalisierung entkoppelt sich von der digitalen Transformation und kann Bürger_innen nicht wirksam bei der Wahrung ihre Rechte unterstützen. Digitalisierung ohne Datenschutz wiederum relativiert die Bürgerrechte.Das Jahr 2022 war aus Datenschutzsicht von der Beratung verantwortlicher Stellen geprägt. Im vergangenen Jahr hat der Landesbeauftragte intensiv daran mitgewirkt, eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Die vielen Einzelfälle, die die Fachleute beim Landesbeauftragten tagtäglich bearbeiten, zeigen, wie groß der Bedarf an Aufklärung über den Datenschutz und Klärung von datenschutzrechtlichen Sachverhalten ist.Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist noch relativ jung. Gleichwohl sind ihre wesentlichen Grundsätze gut reflektiert und stehen der Digitalisierung offen gegenüber. Hiervon können sowohl die Bürger_innen als auch die verantwortlichen Stellen profitieren."

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