Ordner Aufsichtsbehörde (bis 31.05.2010)
Der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg wurde zum 1. Juni 2010 die Aufgabe der Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG übertragen.
Der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg wurde zum 1. Juni 2010 die Aufgabe der Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG übertragen.