Ordner TB Europäischer DSB
Laut Art. 48 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.