Ordner TB Artikel 29-Gruppe
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, Arbeitsgruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, war ein unabhängiges Beratungsgremium zu Datenschutzfragen der Europäischen Kommission. Die Datenschutzgruppe, auf Grund von Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vom 24.10.1995 eingesetzt, hatte jährlich einen Bericht über den Stand des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Gemeinschaft und in Drittländern zu erstellen, den sie der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelte.
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung wurde die Artikel-29-Datenschutzgruppe durch den Europäischen Datenschutzausschuss abgelöst, Art. 68 DS-GVO.