Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat am 16. April der Öffentlichkeit den folder 41. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Wie in den Vorjahren zeigt auch der Bericht für das Jahr 2012 das äußerst vielfältig Tätigkeitsfeld des Landesdatenschutzbeauftragten, der seit dem 31. Juli 2011 auch zuständig ist für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich.