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Am 8. April 2014 stellte der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, in Wiesbaden den folder  42. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 vor. In der Pressemitteilung beschreibt er unter der Überschrift "Ungesicherte Krankenakten im Universitätsklinikum" u.a. folgenden Sachverhalt:

"Durch eine Eingabe wurde der Hessische Datenschutzbeauftragte darauf aufmerksam, dass die Lagerung von Krankenakten in einzelnen Archivräumen des Klinikums der Goethe-Universität Frankfurt a. M. nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprach. Die Patientenunterlagen wurden in Stehordnern, unverschlossenen Aktenschränken und Umzugskisten in Räumen aufbewahrt, durch die man auch zu technischen Anlagen und Räumen mit anderen Funktionen gelangte. Damit hatte ein unbefugter Personenkreis Zugang zu Patientendaten. Aufgrund der Vorgaben des Hessischen Datenschutzbeauftragten hat das Klinikum zeitnah reagiert und durch bauliche Maßnahmen eine datenschutzkonforme Archivierung der sensiblen Patientenunterlagen realisiert. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat sich mittels Nachkontrollen ein Bild von der ordnungsgemäßen Umsetzung gemacht."

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