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Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, stellte am Freitag, dem 22. März 2019 den folder 8. Tätigkeitsbericht (2017/18) und führe zu dem Bericht aus, "dass man konkrete Fälle aus dem Zeitraum vor Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), d.h. vor dem 25. Mai 2018 nur dann in dem Bericht dargestellt habe, wenn sie auch noch für den neuen Rechtsrahmen Bedeutung haben".

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