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Am 13. Mai 2020 legte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, den folder 48. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für den Berichtszeitraum 2019 vor.

Normalerweise hätte die Vorstellung dieses Berichts ganz im Zeichen des 50-jährigen Bestehens des Hessischen Datenschutzgesetzes stehen sollen, dass am 13.10.1970 in Kraft trat. Es war weltweit das erste seiner Art und leitete eine Entwicklung ein, die zu einem vor 50 Jahren nicht voraussehbaren Bedeutungszuwachs des Datenschutzrechts führte. Die aus diesem Anlass geplanten Jubiläumsveranstaltungen fielen bisher der Corona-Pandemie zum Opfer.

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