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Am 29. März 2011 hat der Hessische Datenschutzbeauftragte den folder 39. Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum 2010) vorgelegt. In der Pressemitteilung stellt Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch u.a. fest: "Wiederholt hat der Hessische Datenschutzbeauftragte in den vergangenen Jahren gefordert, dass ihm auch die Kontrollbefugnis für den privaten Bereich übertragen werden solle. Nur so sei eine unabhängige Kontrolle dieses Sektors realisierbar, wie sie die EU-Datenschutzrichtlinie vorschreibt. Auch der diesjährige Bericht befasst sich intensiv mit dieser Thematik  - allerdings unter veränderten Vorzeichen; denn in der sogenannten Wiesbadener Erklärung vom 8. Oktober 2010 haben die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Hessischen Datenschutzgesetzes bekannt gegeben, dass sie beabsichtigen, eine unabhängige oberste Landesbehörde für den öffentlichen und privaten Bereich einzurichten. Konkret bedeutet das die Übertragung der Aufgaben des privaten Bereichs auf den schon bisher völlig unabhängigen Hessischen Datenschutzbeauftragten, so Professor Ronellenfitsch." Mehr......

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