Ordner Landesdatenschutzbeauftragter
Dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wurde zum 11. November 2004 die Aufgabe der Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG übertragen. Der 1. TB für den NÖB 2001 bis 2003 findet sich im Anhang an die Stellungnahme der Landesregierung zum 6. TB des LfD, Landtagsdrucksachwe 4/1294 vom 18.08.2004.